Wohnungsübergabe · Besenrein

Besenrein übergeben: Definition, Checkliste und Grenze zur Grundreinigung

Besenrein heißt: Die Wohnung ist leer, und grober Schmutz ist weg. Fegen und Saugen genügen, eine Grundreinigung schulden Sie in der Regel nicht, denn der Bundesgerichtshof beschränkt die Pflicht seit seinem Urteil von 2006 auf grobe Verschmutzungen. Wer die Wohnung besenrein übergeben will, muss auch Keller und Balkon leeren und kehren, und das erledigen wir auf Wunsch mit.

Definition nach BGHCheckliste für jeden RaumBesenrein oder GrundreinigungKeller und BalkonAnfrage stellen

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Was bedeutet besenrein? Die Definition nach BGH

Was heißt besenrein? Eine gesetzliche Besenrein-Definition gibt es nicht, das Wort steht in keinem Gesetz. § 546 BGB verlangt nur, dass Sie die Mietsache zurückgeben. Den Maßstab liefert der Bundesgerichtshof. Im Urteil vom 28. Juni 2006 (VIII ZR 124/05) heißt es: Die Pflicht zur besenreinen Rückgabe beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. Besenrein bedeutet also, dass die Wohnung mit dem Besen grob gereinigt ist.

Im entschiedenen Fall hatten Mieter von 2000 bis 2004 in der Wohnung gelebt. Der Vermieter machte Nikotinablagerungen geltend und verlangte rund 9.200 € Schadensersatz, unter anderem für Renovierung, Fensterreinigung und Küche. Die Richter gingen jeden Punkt durch. Grobe Verschmutzungen fanden sie nur in Form von Spinnweben im Keller. Bei Fenstern und Küche verneinten sie eine Pflichtverletzung.

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Ein Rechtsbegriff ohne Zahlenwert

Wo „grob“ aufhört und „sauber“ anfängt, steht nirgends. Im Streit entscheidet das Gericht im Einzelfall. Fotos vom Zustand bei der Übergabe sind deshalb Ihr wichtigster Beleg, mehr dazu im Übergabeprotokoll.

Wohnungsübergabe besenrein: Checkliste für jeden Raum

Als Kern nennen Gerichte und Ratgeber: leer, gekehrt, ohne Müll. Mit dieser Liste gehen Sie am Vortag der Übergabe durch die Wohnung:

  • Alle Räume leer: Möbel, Kartons und Kleinkram in Schubladen, Einbauschränken und auf Fensterbrettern. Was Ihnen gehört, muss raus.
  • Böden: Hartböden kehren, Teppichboden saugen. Wischen oder Bohnern ist nicht nötig.
  • Spinnweben in allen Räumen entfernen, auch im Keller.
  • Küche: Essensreste und Müll entsorgen, den Kühlschrank leeren, wenn er zur Wohnung gehört.
  • Bad: groben Schmutz entfernen, Haare und Rückstände aus Becken, Wanne und Abfluss holen.
  • Fensterbänke und Einbauschränke von grobem Staub befreien, Klebereste von Aufklebern an den Scheiben abmachen.
  • Balkon oder Terrasse fegen und eine Schmierschicht am Boden entfernen, damit man gefahrlos darauf gehen kann.
  • Keller, Dachboden und Garage leer und gekehrt übergeben, wenn sie mitvermietet sind.

Besenrein oder Grundreinigung? Der Unterschied

Der Streit entsteht, weil viele „sauber“ sagen und „besenrein“ meinen. Der Unterschied ist größer, als er klingt:

Das gehört zu besenrein

  • Grober Schmutz, Staub und Müll sind entfernt
  • Böden sind gekehrt oder gesaugt
  • Spinnweben sind weg
  • Küche, Bad und Nebenräume haben keine groben Verschmutzungen
  • Keller, Balkon und Dachboden sind geleert und gefegt

Das gehört nicht automatisch dazu

  • Fenster putzen, innen und außen
  • Fliesenfugen schrubben, Fett und Kalk vollständig lösen
  • Teppichboden mit Reinigungsmittel behandeln
  • Backofen und Herd gründlich reinigen
  • Eine Endreinigung durch einen Fachbetrieb mit Rechnung

Bei Kalk und Fett gehen die Meinungen auseinander: Manche Gerichte und Ratgeber zählen sie zu den groben Verschmutzungen, andere nicht.

Zwei Grenzen gibt es nach oben. Wer die Wohnung erkennbar lange nicht geputzt hat, muss mehr tun als kehren: Ein Vermieterverband verlangt dann, dass Küche und Bad hygienisch nutzbar sind und deutlich verschmutzte Fenster geputzt werden. Und steht im Vertrag „gereinigt“, „sauber“ oder „Grundreinigung“, zählt dieser Text, soweit er wirksam ist. Das Landgericht Berlin II kippte am 13. Februar 2024 eine Klausel, die gereinigte Fenster, gewischte Böden und entkalkte Armaturen verlangte (67 S 186/23). Geschuldet blieb besenrein. Das Urteil betrifft einen einzelnen Vertrag, zeigt aber, wie Gerichte so etwas sehen können. Das ist keine Rechtsberatung, Ihren Vertrag prüft im Zweifel ein Mieterverein oder ein Anwalt.

Besenrein, sauber, gereinigt: was im Mietvertrag steht

Schauen Sie in den Vertrag, bevor Sie putzen. Die Wortwahl entscheidet, was Sie schulden:

  • „Besenrein“ oder „besenrein und geräumt“: Geschuldet ist die Beseitigung grober Verschmutzungen, so wie oben beschrieben.
  • „Sauber“, „gereinigt“ oder „in ordnungsgemäßem Zustand“: Das klingt nach mehr, ist aber oft unklar. Zweifel bei der Auslegung vorformulierter Vertragsklauseln gehen zulasten dessen, der sie gestellt hat, also des Vermieters (§ 305c Abs. 2 BGB).
  • „Grundreinigung“ oder „Endreinigung durch einen Fachbetrieb“: Solche Pflichten brauchen eine klare, wirksame Klausel. Pauschale Vorgaben haben Gerichte schon gekippt, so das Landgericht Berlin II im Jahr 2024.

Individuell ausgehandelte Absprachen gelten dagegen. Haben Sie dem Vermieter zugesagt, die Wohnung gründlich zu reinigen, halten Sie das ein oder lassen Sie sich den Verzicht schriftlich geben.

Keller, Dachboden und Garage: was dort stehen bleibt

Der Keller wird am häufigsten vergessen. Ist er mitvermietet, muss er bei der Übergabe so leer und besenrein sein wie die Wohnung. Im BGH-Fall von 2006 waren es gerade die Spinnweben im Kellerraum, die als grobe Verschmutzung zählten.

Bleibt etwas stehen, bleibt es zunächst Ihr Eigentum. Der Vermieter muss es aber nicht jahrelang lagern: Er kann eine Frist setzen, den Rest auf Ihre Kosten entsorgen lassen und die Rechnung mit der Kaution verrechnen. Bei erheblichen Mengen kann er außerdem geltend machen, die Wohnung sei noch nicht vollständig zurückgegeben. Dann steht Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB) im Raum, also weitere Miete, bis alles leer ist.

So bekommen Sie den Keller leer:

  • Wertstoffhof: Die Stadtreinigung Leipzig nimmt Sperrmüll an ihren Wertstoffhöfen ohne zusätzliche Kosten an. Sie brauchen dafür eine Meldeadresse in Leipzig. Mehr unter Wertstoffhof Leipzig.
  • Abholung: Die Stadtreinigung holt bis zu 4 m³ pro Auftrag ab, Wertmarke 25 € vom Gehweg oder 50 € aus der Wohnung (Stand: November 2026). Den Termin sollten Sie mindestens fünf Wochen vorher vereinbaren. Abfälle aus Umbau und Renovierung nimmt sie nicht mit.
  • Farben, Lacke und Lösungsmittel sind Schadstoffe. Sie gehören nicht in den Sperrmüll, sondern zur Schadstoffsammlung der Stadtreinigung.
  • Wir räumen Keller, Dachboden und Wohnung zusammen. Preise und Ablauf stehen unter Keller entrümpeln und Sperrmüll entsorgen.

Der Vermieter sagt: nicht sauber genug

Streit gibt es meist am Übergabetag selbst. So bleiben Sie handlungsfähig:

  • Fotografieren Sie jeden Raum vor der Begehung und noch einmal danach. Datum und Uhrzeit der Aufnahme sollten sich nachweisen lassen.
  • Lassen Sie den Mangel im Protokoll konkret benennen, etwa „Spinnweben im Kellerraum“ statt „Reinigung mangelhaft“. Dann wissen beide, worum es geht.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht anerkennen. Ein Satz wie „Mieter trägt die Reinigungskosten“ kann später gegen Sie sprechen.
  • Vereinbaren Sie bei berechtigter Kritik eine Frist zum Nachbessern. Ist der Tag bei uns frei, kehren wir auch kurzfristig noch einmal durch.
  • Verlangen Sie bei Abzügen von der Kaution eine Aufstellung mit Rechnungen.

Räumen und besenrein übergeben: das übernehmen wir

Wir räumen Wohnung, Keller und Nebenräume und fegen am Ende durch. Soll die Wohnung darüber hinaus übergabefertig sein, kehren und saugen wir alle Räume, entfernen Spinnweben und groben Schmutz und geben sie besenrein zurück. Das rechnen wir mit 25 €/Std. ab.

25 €/Std.Besenreine Übergabe nach dem Räumen
20–40 €/m²Entrümpelung nach Fläche
40 €/m³Sperrmüll und Entsorgung

Ein Beispiel (Rechnung): Eine 2-Zimmer-Wohnung mit 55 m² kostet bei 20–40 €/m² rund 1.100–2.200 €, Keller inklusive. Den Festpreis nennen wir nach Fotos, denn Menge, Treppen und Zugang entscheiden. Wie das bei ganzen Wohnungen abläuft, steht unter Entrümpelung in Leipzig und Haushaltsauflösung.

  • Sie müssen nicht dabei sein: Viele geben uns den Schlüssel und kommen erst zur Abnahme.
  • Auf Wunsch schicken wir nach dem Räumen Fotos von jedem Raum. Behalten Sie sie, bis die Kaution zurück ist.
  • Fenster putzen, Bad und Küche reinigen oder eine Endreinigung bieten wir nicht an. Dafür gibt es Reinigungsbetriebe, falls Ihr Vertrag mehr als besenrein verlangt.
  • Im Umkreis von 50 km um Leipzig berechnen wir keine Anfahrt. Bei weiteren Strecken nennen wir nach Ihren Fotos einen Gesamtpreis, die Fahrt ist darin enthalten.
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Im Protokoll festhalten

Lassen Sie den Satz „Wohnung leer und besenrein übergeben“ ins Übergabeprotokoll schreiben. Den ganzen Ablauf zeigt Wohnungsübergabe beim Auszug. Ob Sie vorher auch streichen müssen, ist eine eigene Frage: Streichen bei Auszug.

Preise fürs Räumen und Übergeben

Feste Sätze aus unserer Preisliste. Den Endpreis nennen wir nach Fotos und halten ihn.

Besenreine Übergabe25 €/Std.
Entrümpelung nach Fläche20–40 €/m²
Sperrmüll und Entsorgung40 €/m³
Großes Möbelstück heraustragen35 €/St.
Möbel ab- und aufbauen35 €/Std.
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu besenrein

Was bedeutet besenrein?
Besenrein bedeutet, dass die Wohnung leer ist und grober Schmutz entfernt wurde: Böden gekehrt oder gesaugt, Spinnweben und Müll weg. Das hat der BGH 2006 entschieden (VIII ZR 124/05). Eine Grundreinigung ist damit nicht gemeint.
Muss ich bei besenreiner Übergabe die Fenster putzen?
In der Regel nicht. Klebereste von Aufklebern sollten Sie entfernen. Sind die Scheiben deutlich verschmutzt, ist das ein häufiger Streitpunkt, und ein Vermieterverband verlangt dann ein Nachputzen. Im BGH-Fall von 2006 verneinte das Gericht bei den Fenstern eine Pflichtverletzung.
Was ist der Unterschied zwischen besenrein und Grundreinigung?
Besenrein entfernt groben Schmutz. Eine Grundreinigung geht bis zu Fugen, Kalk, Fett und Fenstern. Der Vermieter kann sie nur verlangen, wenn der Vertrag das wirksam regelt. Eine pauschale Klausel „in gereinigtem Zustand“ hat etwa das Landgericht Berlin II 2024 gekippt (67 S 186/23).
Muss ich die Küche und das Bad putzen?
Grobe Verschmutzungen müssen weg: Essensreste, Müll, Haare im Abfluss. Bei Fett und Kalk gehen die Meinungen auseinander. Gehört die Küche dem Vermieter, leeren Sie den Kühlschrank. Sind Küche und Bad erkennbar lange nicht geputzt worden, wird mehr verlangt als Kehren.
Muss auch der Keller besenrein sein?
Ja, wenn er mitvermietet ist. Er muss leer und gekehrt sein. Im BGH-Fall von 2006 zählten Spinnweben im Kellerraum als grobe Verschmutzung. Wie Sie den Keller leer bekommen, steht unter Keller entrümpeln.
Darf der Vermieter Reinigungskosten von der Kaution abziehen?
Nur, wenn Sie eine Pflicht verletzt haben, also grob verschmutzt oder nicht geräumt übergeben haben. Das muss er belegen. War eine Reinigungsklausel unwirksam und die Wohnung besenrein, durfte er die Kosten nicht abziehen (LG Berlin II, 67 S 186/23). Fotos und ein Protokoll helfen Ihnen.
Bieten Sie eine Endreinigung an?
Nein. Wir räumen und übergeben die Wohnung besenrein. Fenster, Bad und Küche reinigen wir nicht. Verlangt Ihr Vertrag mehr als besenrein, brauchen Sie dafür einen Reinigungsbetrieb.
Was kostet die besenreine Übergabe?
Wir rechnen mit 25 €/Std. nach Aufwand ab. Wie viele Stunden es werden, sagen wir nach Ihren Fotos. Das Räumen selbst rechnen wir nach Fläche oder Volumen, mehr unter Entrümpelung in Leipzig.
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