Die kurze Antwort: ein allgemeines gesetzliches Recht auf einen freien Tag für den privaten Umzug gibt es nicht. Ob Sie einen bekommen, entscheidet Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag — und ob § 616 BGB darin ausgeschlossen wurde. Bei einem Umzug aus betrieblichem Grund sieht die Sache anders aus.
Im Bundesurlaubsgesetz steht dazu nichts. Die Vorschrift, auf die sich alle berufen, ist § 616 BGB: wer «für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit» aus einem Grund in seiner Person verhindert ist, behält den Anspruch auf Vergütung. Ob ein privater Umzug so ein Grund ist, steht dort nicht — und genau darum wird gestritten.
Wir sind ein Handwerks- und Umzugsbetrieb und dürfen in Rechtsfragen nicht beraten. Was auf dieser Seite steht, ist der allgemeine Rahmen, wie ihn die einschlägigen Vorschriften vorgeben. Verbindlich ist immer Ihr eigener Vertrag. Im Zweifel fragen Sie die Personalabteilung, den Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Diese Unterscheidung bestimmt fast alles. Ziehen Sie um, weil Sie wollen, ist es Ihre Sache. Ziehen Sie um, weil der Arbeitgeber Sie versetzt oder der Dienstort wechselt, ist es seine.
Im öffentlichen Dienst ist der Fall am klarsten geregelt: der TVöD sieht in § 29 bei einem Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund einen Arbeitstag Arbeitsbefreiung vor. Für den privaten Umzug sieht er nichts vor. Viele Haustarifverträge in der Industrie sind ähnlich gebaut.
In der Privatwirtschaft ohne Tarifbindung hängt es am Arbeitsvertrag und an der betrieblichen Übung. Wenn im Betrieb seit Jahren jeder einen Umzugstag bekommt, kann daraus ein Anspruch entstehen — das ist aber eine Frage des Einzelfalls und nichts, was wir beurteilen können.
Auch ohne Anspruch bekommen viele den Tag — weil kaum ein Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass jemand nach einer durchgemachten Umzugsnacht am Schreibtisch sitzt. Es kommt auf die Form an.
Und wenn es ein klares Nein gibt: ein Umzug an einem Samstag ist vollkommen üblich. Wir arbeiten samstags, und für viele Kunden ist das der ruhigere Termin — im Treppenhaus ist niemand unterwegs und vor dem Haus steht seltener ein Auto im Weg.
Der Umzug ist der Anlass, bei dem am häufigsten diskutiert wird, weil er gerade nicht klar geregelt ist. Andere Anlässe sind es dagegen schon — im öffentlichen Dienst listet § 29 TVöD sie ausdrücklich auf. Wo ein anderer Tarifvertrag gilt, sind die Listen oft ähnlich gebaut, die Zahlen weichen aber ab.
Was auf dieser Liste auffällt: der private Umzug steht nicht darauf, der dienstliche schon. Genau an dieser Stelle entscheidet sich die Frage, mit der die meisten hierherkommen. Und noch einmal: diese Zahlen gelten für den TVöD. In der Privatwirtschaft steht im Zweifel etwas anderes oder gar nichts im Vertrag.
Für eine Zwei- bis Dreiraumwohnung in Leipzig: ja, wenn vorher gepackt ist und der Transporter nicht zwei Straßen weiter steht. Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.
Wenn Sie nur den einen Tag haben, sagen Sie uns das beim Angebot. Dann planen wir mit Puffer statt auf Kante: lieber eine Person mehr mit 25 €/Std. je Stunde, als um 19 Uhr noch im Treppenhaus zu stehen. Außerhalb von Leipzig kommt die Anfahrt mit 1 €/km dazu.
Nicht die Menge, sondern das Packen. Wer am Morgen des Umzugstags noch Schränke ausräumt, verliert zwei bis drei Stunden, und die fehlen am Abend beim Aufbau. Kartons müssen am Vorabend zu, beschriftet und gestapelt sein. Den Rest macht die Bitte, einen Freitag zu nehmen.
Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Stand 2026:
| 2 Mann + LKW, 3 Stunden | 289 € |
| 2 Mann + LKW, 4 Stunden | 359 € |
| 3 Mann + LKW, 3 Stunden | 329 € |
| Jede weitere Person | 25 €/Std. |
| Etagenzuschlag ohne Aufzug | +4–5 €/Etage |
| Großes Möbelstück heraustragen | 35 €/St. |
| Sperrmüll entsorgen | 40 €/m³ |
| Anfahrt außerhalb Leipzigs | 1 €/km |