Winterdienst · Leipzig

Winterdienst in Leipzig — was er kostet und wer ihn schuldet

Wir räumen Gehweg, Hauseingang und Hofeinfahrt von Hand, streuen und dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Foto. Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbe — als einzelner Einsatz oder als Vertrag über die Saison.

Von Hand geräumtMit Foto und UhrzeitSplitt statt SalzSaisonvertrag möglich

Angebot für den Winterdienst

Kostenlos und unverbindlich. Unser Ziel: Antwort in 10 Minuten (Mo–Sa, 9–17 Uhr).

Warum Winterdienst Chefsache ist

Die Räum- und Streupflicht für den Gehweg vor dem Grundstück liegt beim Eigentümer. Sie lässt sich vertraglich weitergeben — an einen Betrieb wie uns oder an die Mieterschaft —, aber die Verantwortung verschwindet damit nicht: Im Streitfall zählt, ob nachweisbar geräumt wurde. Genau daran scheitern die meisten Fälle, nicht am Schnee.

Deshalb arbeiten wir mit Nachweis: Nach jedem Einsatz bekommen Sie eine kurze Meldung mit Uhrzeit und Foto der geräumten Fläche. Das kostet uns zwei Minuten und Ihnen erspart es im Zweifel eine unangenehme Diskussion mit der Versicherung.

1–2,50 €/m²Räumen und Streuen, nach Fläche
30–45 €/Std.Winterdienst nach Aufwand
40–60 €/Std.Reparaturen am Objekt im Winter
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Zeiten stehen in der Satzung

Wann geräumt sein muss, regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Leipzig — werktags früh am Morgen, an Sonn- und Feiertagen später, abends endet die Pflicht. Die genauen Zeiten stehen dort; wir richten die Runde danach ein und fahren bei Dauerschneefall ein zweites Mal.

Was wir räumen und womit wir streuen

Geräumt wird von Hand: Schieber, Besen, bei Eis Kratzer. Für die üblichen Flächen an einem Mehrfamilienhaus ist das schneller als Technik, weil das Meiste ohnehin Treppen, Ecken und schmale Wege sind, an die keine Maschine kommt.

  • Gehweg vor dem Grundstück in der vorgeschriebenen Breite
  • Hauseingang, Treppen und Zugang zu den Mülltonnen
  • Hofeinfahrt und Stellplätze nach Absprache
  • Streuen mit Splitt — Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts untersagt
  • Nach dem Winter: Splitt zusammenkehren und entsorgen

Im Saisonvertrag enthalten

  • Bereitschaft von Anfang November bis Ende März
  • Räumen und Streuen nach Bedarf, nicht nach Kalender
  • Nachweis mit Uhrzeit und Foto nach jedem Einsatz
  • Splitt und Streugut
  • Zweite Runde bei Dauerschneefall

Wird gesondert berechnet

  • Einsätze außerhalb der vereinbarten Flächen
  • Eisbeseitigung nach Blitzeis mit erhöhtem Aufwand
  • Abfahren größerer Schneemengen
  • Frühjahrsreinigung des Splitts
  • Reparaturen am Objekt — 40–60 €/Std.

Drei typische Objekte

Einfamilienhaus

Gehweg + Eingangpro Einsatz

Gehweg, Treppe und Weg zur Mülltonne. Meist zwanzig Minuten, Nachweis inklusive.

1–2,50 €/m²

Mehrfamilienhaus

8–14 ParteienSaisonvertrag

Gehweg, Hauseingang, Hof und Müllplatz, bei Bedarf zweimal täglich.

30–45 €/Std.

Gewerbe

Parkplatz + Zufahrtfrüh vor Öffnung

Zufahrt und Stellplätze vor Geschäftsbeginn, damit Kunden und Lieferanten sicher hereinkommen.

30–45 €/Std.

Winterdienst Kosten: was Räumen und Streuen kostet

Die Kosten für einen Winterdienst hängen an drei Dingen: an der Fläche, an der Zahl der Einsätze und daran, ob Sie pro Einsatz oder für die ganze Saison zahlen. Geräumt und gestreut wird bei uns nach Quadratmetern Fläche: 1–2,50 €/m² je Einsatz, von Hand mit Schieber und Streugut. Das ist die übliche Abrechnung für Gehwege, Hauseingänge und Hofdurchfahrten — also für das, was bei einem Wohnhaus tatsächlich anfällt.

Welche der drei Rechenarten für Sie günstiger ist, hängt davon ab, wie oft es schneit und wie groß die Fläche ist:

  • Pro Einsatz nach Fläche — 1–2,50 €/m². Sie zahlen nur, wenn wir kommen. Passt bei kleinen Flächen und in schneearmen Wintern
  • Pro Stunde — 30–45 €/Std., wenn die Fläche unregelmäßig ist oder Schnee abtransportiert werden muss
  • Saisonvertrag — fester Betrag für den ganzen Winter, unabhängig davon, wie oft es schneit. Planbar für Verwalter, die mit einer Zahl kalkulieren müssen
  • Anfahrt im Winter-Einsatzgebiet — inklusive

Streugut ist im Preis enthalten. Wir streuen abstumpfend mit Splitt oder Granulat, nicht mit Salz: in vielen Leipziger Straßen ist Streusalz auf Gehwegen untersagt, und auf Pflaster und in Hofeinfahrten richtet es ohnehin Schaden an. Wo Salz zulässig und nötig ist — etwa auf vereisten Rampen — sagen wir das vorher.

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Woran Sie ein unseriöses Angebot erkennen

Ein Winterdienst ohne Angabe, bis wann geräumt sein muss, ist kein Angebot. Entscheidend ist nicht der Preis pro Einsatz, sondern die Zusage, zu welcher Uhrzeit die Fläche frei ist — denn danach haften Sie als Eigentümer.

Räum- und Streupflicht: wer ist eigentlich dran

Die Pflicht liegt zunächst bei der Stadt, wird aber in fast allen Kommunen per Satzung auf die Grundstückseigentümer übertragen — in Leipzig über die Straßenreinigungssatzung. Der Eigentümer kann sie im Mietvertrag an die Mieter weitergeben oder eine Firma beauftragen. Die Verantwortung bleibt dabei bei ihm: er muss kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird.

  • Eigentümer und Vermieter — tragen die Pflicht, auch wenn sie sie weitergeben
  • Mieter — nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht
  • Hausverwaltung — beauftragt im Namen des Eigentümers, meist über einen Saisonvertrag
  • Gewerbe — zusätzlich Zugänge, Parkplätze und Rampen für Kunden und Lieferanten

Gestreut und geräumt wird werktags üblicherweise ab dem frühen Morgen bis zum Abend, sonntags später. Die genauen Zeiten stehen in der Satzung der jeweiligen Stadt, und sie unterscheiden sich — Leipzig, Halle und Markkleeberg haben jeweils eigene. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden; einmal am Morgen reicht dann nicht.

Wichtig für Sie als Auftraggeber: wer die Pflicht abgibt, sollte die Erledigung nachweisen können. Genau dafür führen wir Protokoll.

Winterdienstsatzung Leipzig: was die Stadt vorschreibt

Die Zeiten stehen in der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig: Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geräumt und gestreut sein. Schneit es in dieser Zeit weiter, muss nachgeräumt werden — eine Runde am Morgen reicht dann nicht. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Räumpflicht.

  • Werktags 7–20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 8–20 Uhr
  • Mindestens 1,20 m Breite; ist der Gehweg schmaler, die ganze Breite
  • Abstumpfend streuen mit Splitt, Sand oder Granulat — Salz nur zum Abtauen von Glatteis
  • Auch die Zugänge zu Mülltonnen und Hydranten; der Schnee kommt in den Vorgarten oder an den Gehwegrand, nicht in den Rinnstein
  • Verantwortlich bleibt der Grundstückseigentümer, auch wenn er die Arbeit an Mieter oder einen Hausmeisterdienst weitergibt

Wir richten die Runde nach diesen Zeiten ein: erste Räumung vor 7 Uhr, bei Dauerschneefall eine zweite am Tag. Den Nachweis mit Uhrzeit und Foto bekommen Sie nach jedem Einsatz — damit ist belegt, dass die Satzung eingehalten wurde. Bei Verstößen kontrolliert der Stadtordnungsdienst, Bußgelder sind möglich.

Dokumentation: warum sie im Streitfall entscheidet

Wenn jemand auf Ihrem Gehweg stürzt, steht Aussage gegen Aussage. Dann zählt nur, was belegt ist. Wir dokumentieren deshalb jeden Einsatz und schicken den Nachweis — bei Verwaltungen gesammelt zum Monatsende.

  • Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes
  • Was gemacht wurde: geräumt, gestreut oder beides
  • Womit gestreut wurde und in welcher Menge
  • Fotos bei starkem Schneefall oder Eisregen

Das kostet nichts extra und ist der eigentliche Grund, warum Eigentümer den Winterdienst abgeben: nicht wegen der Schaufel, sondern wegen des Nachweises.

Was wir offen sagen: eine Betriebshaftpflicht haben wir nicht. Für die Räumung selbst spielt das in der Praxis selten eine Rolle, aber Sie sollten es wissen, bevor Sie beauftragen — und wenn Ihnen diese Absicherung wichtig ist, nehmen Sie besser einen Anbieter, der sie vorweisen kann.

Winterdienst in der Nähe: wo wir fahren

«In der Nähe» heißt bei einem Winterdienst etwas anderes als bei einem Umzug: geräumt werden muss früh am Morgen, und wer eine Stunde Anfahrt hat, ist zu spät. Deshalb fahren wir im Winter einen engeren Radius als sonst.

  • Leipzig und alle Stadtteile — ohne Anfahrtskosten
  • Markkleeberg, Taucha, Schkeuditz — 10 bis 20 km
  • Delitzsch, Borna — bei festen Saisonverträgen
  • Halle (Saale) — nur im Rahmen eines Saisonvertrags, nicht für einzelne Einsätze

Für einzelne Einsätze auf Zuruf lohnt die Fahrt ins Umland selten — der Weg kostet mehr als die Räumung. Sinnvoll wird es ab einem Saisonvertrag, weil wir die Route dann fest einplanen und mehrere Objekte in einer Runde abfahren.

Winterdienst in Leipzig – Preise

Richtwerte, Streugut inklusive:

Winterdienst von Hand (je m² geräumte Fläche)1–2,50 €/m²
Winterdienst nach Aufwand30–45 €/Std.
Kleinreparaturen am Objekt40–60 €/Std.
Fragen & Antworten

Winterdienst in Leipzig – häufige Fragen

Was kostet Winterdienst in Leipzig?
Nach geräumter Fläche 1–2,50 €/m², Streugut inklusive. Wer lieber nach Aufwand rechnet, zahlt 30–45 €/Std. Für die Saison von November bis März machen wir einen Festpreis pro Monat — dann ist die Bereitschaft mit drin, unabhängig davon, wie oft es schneit.
Wie werden die Kosten für den Winterdienst berechnet?
Nach Fläche, also pro Quadratmeter: 1–2,50 €/m² je Einsatz. Die Kosten für den Winterdienst hängen damit direkt an den Quadratmetern, die geräumt und gestreut werden müssen — nicht an der Dauer. Wer lieber eine feste Zahl für den ganzen Winter möchte, nimmt den Saisonvertrag; wer selten Schnee erwartet, rechnet besser pro Einsatz ab.
Rechnen Sie den Winterdienst nach Stundenlohn ab?
In der Regel nicht. Geräumt und gestreut wird nach Fläche mit 1–2,50 €/m² je Einsatz, oder als Saisonvertrag mit festem Betrag. Nach Stundenlohn rechnen wir nur, wenn die Fläche unregelmäßig ist oder Schnee abtransportiert werden muss — dann gilt 30–45 €/Std.
Was kostet ein Winterdienst in Leipzig?
Von Hand geräumt und gestreut 1–2,50 €/m² je Einsatz, nach Stunden 30–45 €/Std., oder als Saisonvertrag mit festem Betrag für den ganzen Winter. Streugut ist enthalten, die Anfahrt in unserem Winter-Einsatzgebiet auch.
Lohnt sich ein Saisonvertrag oder lieber einzeln abrechnen?
Einzeln ist günstiger in einem schneearmen Winter, der Saisonvertrag planbarer und bei viel Schnee billiger. Für Hausverwaltungen ist meist der Vertrag sinnvoll, weil sie mit einer festen Zahl kalkulieren müssen und sich nicht um jeden Einsatz kümmern wollen.
Wer ist für das Räumen verantwortlich — Mieter oder Eigentümer?
Die Pflicht trägt der Grundstückseigentümer, weil die Stadt sie per Satzung überträgt. Er kann sie im Mietvertrag an die Mieter weitergeben oder eine Firma beauftragen, bleibt aber in der Kontrollpflicht. Das ist die übliche Rechtslage und keine Rechtsberatung.
Streuen Sie mit Salz?
In der Regel nicht. Wir streuen abstumpfend mit Splitt oder Granulat — auf Gehwegen ist Streusalz vielerorts untersagt, und auf Pflaster und in Hofeinfahrten schadet es. Wo Salz zulässig und sinnvoll ist, etwa auf vereisten Rampen, sprechen wir das vorher ab.
Bekomme ich einen Nachweis über die Einsätze?
Ja, und das ohne Aufpreis. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Art der Arbeit protokolliert, bei starkem Schneefall mit Foto. Verwaltungen bekommen die Übersicht gesammelt zum Monatsende.
Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt?
Die Pflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich per Vertrag an eine Firma übertragen. Im Streitfall kommt es darauf an, ob nachweisbar geräumt wurde — deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Uhrzeit und Foto. Rechtsberatung dürfen wir nicht geben; für Ihren konkreten Vertrag fragen Sie bitte Ihre Versicherung oder einen Anwalt.
Wann kommen Sie?
So, dass die Flächen zu den in der Straßenreinigungssatzung genannten Zeiten geräumt sind — werktags also früh am Morgen. Bei Dauerschneefall kommen wir ein zweites Mal, bei Blitzeis zusätzlich.
Streuen Sie Salz?
Auf Gehwegen nicht: Streusalz ist dort vielerorts untersagt und greift Bäume und Beton an. Wir streuen Splitt und kehren ihn im Frühjahr wieder zusammen. Salz kommt nur dort zum Einsatz, wo es erlaubt und wirklich nötig ist.
Machen Sie auch einzelne Einsätze ohne Vertrag?
Ja, wenn wir in der Nähe ohnehin unterwegs sind. Planbar ist aber der Saisonvertrag: Bei Schneefall sind alle gleichzeitig dran, und ohne Vereinbarung stehen Sie in der Reihe hinter den festen Kunden.
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Schreiben Sie uns die Adresse und die Flächen — wir nennen den Preis für die Saison.

Nur eine einzelne Reparatur?

Diese Seite beschreibt die laufende Betreuung ganzer Objekte. Wenn Sie privat wohnen und einfach eine klemmende Tür, ein Regal an der Wand oder eine Duschwand brauchen, sind Sie hier richtig: Kleinreparaturen in Leipzig — Abrechnung nach Stunde, Preis nach Foto.

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