Ratgeber · Umzug und Finanzamt

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Ein Umzug lässt sich in Deutschland steuerlich geltend machen — in welchem Umfang, hängt davon ab, ob er beruflich veranlasst war oder privat. Beruflich bedingte Umzüge zählen zu den Werbungskosten, private Umzüge zum Teil zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Entscheidend ist in beiden Fällen die Rechnung: Arbeitskosten getrennt ausgewiesen und per Überweisung bezahlt.

Rechnung mit getrennten ArbeitskostenZahlung per ÜberweisungFür Finanzamt verwendbarKein Barzahlungsrabatt

Beruflich oder privat — davon hängt alles ab

Das Steuerrecht unterscheidet zwei Fälle, und sie werden völlig unterschiedlich behandelt. Welcher bei Ihnen vorliegt, entscheidet darüber, wie viel Sie geltend machen können — und ob überhaupt.

  • Beruflich veranlasst — Sie ziehen wegen eines neuen Arbeitsplatzes um, werden versetzt, oder der Arbeitsweg verkürzt sich deutlich. Solche Umzüge zählen als Werbungskosten
  • Privat veranlasst — Familienzuwachs, größere oder kleinere Wohnung, Umzug in eine andere Stadt aus persönlichen Gründen. Hier greifen die haushaltsnahen Dienstleistungen, aber nur anteilig
  • Aus gesundheitlichen Gründen — kann als außergewöhnliche Belastung in Frage kommen, das prüft das Finanzamt im Einzelfall

Der Unterschied ist in der Praxis erheblich. Beim beruflichen Umzug geht es um die Umzugskosten als solche, beim privaten nur um einen Anteil der Arbeitskosten — das Material und die Fahrtkosten bleiben außen vor.

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Das hier ist keine Steuerberatung

Wir sind eine Handwerks- und Umzugsfirma, keine Steuerberater — Hilfeleistung in Steuersachen dürfen wir nicht leisten. Was hier steht, ist der allgemeine Rahmen. Was in Ihrem Fall gilt und in welcher Höhe, klären Sie mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Was bei einem beruflichen Umzug üblicherweise zählt

Bei einem beruflich veranlassten Umzug wird in der Regel der tatsächliche Aufwand anerkannt, wenn er belegt ist. Dazu kommt eine Pauschale für die sonstigen Umzugsauslagen, deren Höhe das Bundesfinanzministerium regelmäßig anpasst — die aktuelle Zahl steht im jeweils geltenden BMF-Schreiben, und genau deshalb nennen wir hier keine: sie wäre nächstes Jahr falsch.

  • Transport des Hausrats durch eine Umzugsfirma, mit Rechnung
  • Fahrten zwischen alter und neuer Wohnung
  • Doppelte Miete im Übergangszeitraum, in bestimmten Grenzen
  • Maklerkosten für die neue Mietwohnung — nicht beim Kauf
  • Kosten für die Wohnungssuche, etwa Besichtigungsfahrten
  • Nachhilfe für Kinder wegen des Schulwechsels, in bestimmten Grenzen

Nicht anerkannt wird dagegen, was den Wert Ihres Besitzes erhöht: neue Möbel, eine neue Küche, Renovierung der neuen Wohnung über das Notwendige hinaus. Die Grenze zieht das Finanzamt, und sie ist nicht immer offensichtlich — auch hier lohnt die Frage an einen Berater.

Was bei einem privaten Umzug geht

Bei einem privat veranlassten Umzug greifen die haushaltsnahen Dienstleistungen. Begünstigt ist dabei ausdrücklich nur der Arbeitslohn — also das, was Sie für die Arbeitszeit der Leute zahlen, nicht für Material, Kartons oder Fahrzeug.

  • Begünstigt: Arbeitskosten der Umzugshelfer, Be- und Entladen, Montage
  • Nicht begünstigt: Umzugskartons, Verpackungsmaterial, Mietwagen
  • Nicht begünstigt: Fahrtkosten und Anfahrtspauschalen
  • Die Leistung muss im Haushalt erbracht werden — der Transport dazwischen ist der Streitpunkt, den das Finanzamt unterschiedlich handhabt

Deshalb ist bei einem privaten Umzug die Aufteilung der Rechnung so wichtig. Steht dort nur eine Summe, kann das Finanzamt den begünstigten Anteil nicht erkennen — und streicht im Zweifel alles.

Die Rechnung: was darauf stehen muss

Der häufigste Grund, warum Umzugskosten nicht anerkannt werden, ist nicht der Umzug selbst, sondern die Rechnung. Drei Dinge entscheiden.

So wird die Rechnung verwendbar

  • Arbeitskosten getrennt ausgewiesen, als eigene Position
  • Material, Fahrzeug und Anfahrt separat davon
  • Vollständige Anschrift von Auftraggeber und Firma
  • Leistungsdatum und Leistungsort
  • Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen

So fällt sie durch

  • Nur eine Gesamtsumme ohne Aufschlüsselung
  • Barzahlung — ohne Überweisung wird nichts anerkannt
  • Quittung statt Rechnung
  • Keine Angabe, was genau gemacht wurde
  • Rechnung auf einen anderen Namen als den Steuerpflichtigen

Der Punkt mit der Barzahlung ist der, an dem es am häufigsten scheitert. Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers gehen und nachweisbar sein — ein Kontoauszug gehört zur Erklärung dazu. Wer bar zahlt, spart vielleicht beim Angebot und verliert den Abzug.

Wie wir die Rechnung aufstellen

Wir schreiben die Rechnung von vornherein so, dass sie beim Finanzamt verwendbar ist — ohne dass Sie darum bitten müssen. Arbeitskosten stehen als eigene Position, Fahrzeug und Anfahrt getrennt davon.

289 €2 Mann + Transporter, 3 Stunden
25 €/Std.Umzugshelfer je Person
30 €/Std.Fahrer mit Transporter
  • Arbeitszeit der Helfer — als Arbeitskosten ausgewiesen
  • Fahrzeug und Anfahrt — 1 €/km außerhalb Leipzigs, getrennte Position
  • Montage und Demontage der Möbel — eigene Zeile
  • Zahlung per Überweisung, Barzahlung bieten wir für solche Aufträge nicht an

Wenn Sie wissen, dass Sie den Umzug absetzen wollen, sagen Sie es bitte beim Angebot. Dann achten wir darauf, dass die Positionen so stehen, wie Sie sie brauchen — nachträglich eine Rechnung umzuschreiben ist deutlich umständlicher.

Was Sie aufheben sollten und wie lange

Das Finanzamt verlangt die Belege nicht automatisch mit der Erklärung, kann sie aber nachfordern. Wer sie dann nicht hat, verliert den Abzug nachträglich. Sammeln Sie deshalb von Anfang an alles an einer Stelle — am einfachsten in einem Ordner, der schon vor dem Umzugstag angelegt wird.

  • Rechnung der Umzugsfirma mit getrennten Arbeitskosten
  • Kontoauszug mit der Überweisung — er ist der eigentliche Nachweis
  • Alter und neuer Mietvertrag, als Beleg für den Umzug selbst
  • Meldebescheinigung aus dem Bürgerbüro
  • Bei beruflichem Anlass: Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben oder eine Bestätigung des Arbeitgebers
  • Belege über Fahrten zur Wohnungssuche und zur Übergabe

Zur Aufbewahrung: Privatpersonen sind nicht generell verpflichtet, Belege jahrelang zu behalten, aber solange der Steuerbescheid noch geändert werden kann, sollten sie greifbar sein. Praktisch heißt das: mindestens bis der Bescheid bestandskräftig ist, besser ein paar Jahre länger.

Auch rückwirkend ist meist noch etwas möglich — für zurückliegende Jahre lassen sich Erklärungen in bestimmten Fristen nachreichen. Ob das bei Ihnen geht und für welche Jahre, sagt Ihnen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Die fünf häufigsten Fehler

Fast alles, was bei Umzugskosten schiefgeht, lässt sich auf eine Handvoll Fehler zurückführen — und alle fünf passieren vor dem Umzug, nicht bei der Erklärung.

  • Bar bezahlt. Der Klassiker. Ohne Überweisung kein Abzug, egal wie ordentlich die Rechnung aussieht
  • Eine Summe auf der Rechnung. Steht dort nur «Umzug pauschal», kann das Finanzamt den begünstigten Anteil nicht erkennen
  • Rechnung auf den falschen Namen. Sie muss auf denjenigen lauten, der sie in der Erklärung ansetzt
  • Nur eine Quittung. Eine Quittung ist keine Rechnung und reicht nicht
  • Keine Belege für den Anlass. Beim beruflichen Umzug will das Finanzamt sehen, warum er nötig war

Alle fünf kosten nichts, wenn man vorher daran denkt, und sind hinterher kaum noch zu reparieren. Deshalb der eine praktische Rat, den wir geben können: sagen Sie der Firma vor dem Auftrag, dass Sie den Umzug absetzen wollen.

Wer den Umzug sonst noch bezahlt

Neben dem Finanzamt gibt es Stellen, die einen Umzug ganz oder teilweise übernehmen. Ob das bei Ihnen in Frage kommt, klären Sie dort — wir sagen nur, was dabei üblicherweise verlangt wird.

  • Jobcenter — bei Bezug von Bürgergeld, mit Zusicherung vor Vertragsunterschrift und in der Regel drei Kostenvoranschlägen. Dazu haben wir eine eigene Seite
  • Arbeitgeber — bei Versetzung, oft gegen Vorlage von zwei bis drei Angeboten
  • Pflegekasse — bei einem Umzug im Zusammenhang mit einem Pflegegrad kommen Zuschüsse zur Wohnraumanpassung in Betracht
  • Beihilfe — für Beamte bei dienstlich veranlassten Umzügen

Allen gemeinsam: sie wollen ein schriftliches Angebot vorab und eine ordentliche Rechnung danach. Beides bekommen Sie bei uns ohnehin.

Unsere Preise

Arbeitskosten werden auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer:

Paket: 2 Mann + Transporter, 3 Std.289 €
Umzugshelfer je Person25 €/Std.
Fahrer mit Transporter30 €/Std.
Nur Be- und Entladen12 €/m³
Möbel demontieren und montieren35 €/Std.
Anfahrt außerhalb Leipzigs1 €/km
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu Umzug und Steuer

Sind Umzugskosten steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich ja, der Umfang hängt vom Anlass ab. Beruflich veranlasste Umzüge zählen zu den Werbungskosten, private Umzüge anteilig zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein — wir dürfen dazu nicht beraten.
Was ist bei einem privaten Umzug begünstigt?
Nur der Arbeitslohn, also die Arbeitszeit der Helfer. Umzugskartons, Verpackungsmaterial, Fahrzeug und Anfahrt gehören nicht dazu. Deshalb muss die Rechnung die Arbeitskosten als eigene Position ausweisen.
Reicht eine Quittung oder Barzahlung?
Nein. Es braucht eine Rechnung, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen und über einen Kontoauszug nachweisbar sein. Barzahlung schließt den Abzug aus — das ist der häufigste Grund, warum das Finanzamt streicht.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Arbeitskosten getrennt von Material und Fahrzeug, vollständige Anschriften von Auftraggeber und Firma, Leistungsdatum und Leistungsort, korrekt ausgewiesene Umsatzsteuer. Und die Rechnung muss auf den Namen desjenigen lauten, der sie in der Erklärung angibt.
Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
Die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen wird regelmäßig angepasst, die geltende Höhe steht im jeweils aktuellen BMF-Schreiben. Wir nennen hier bewusst keine Zahl, weil sie schnell veraltet — fragen Sie danach bei Ihrem Berater oder sehen Sie beim Bundesfinanzministerium nach.
Stellen Sie eine Rechnung aus, die das Finanzamt akzeptiert?
Ja, und zwar standardmäßig: Arbeitskosten als eigene Position, Fahrzeug und Anfahrt getrennt davon, Zahlung per Überweisung. Sagen Sie beim Angebot Bescheid, dass Sie den Umzug absetzen möchten — dann stimmen die Positionen von Anfang an.
Zahlt das Jobcenter den Umzug?
Bei Bezug von Bürgergeld kann es die Kosten übernehmen. Wichtig ist die Zusicherung vor Unterschrift des neuen Mietvertrags und in der Regel drei Kostenvoranschläge. Dazu haben wir eine eigene Seite mit dem Ablauf.

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